AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Stand: November 2006)

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Buchungsbedingungen aufmerksam. Diese sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

 

1. Buchungsanfrage:

Eine Buchungsanfrage erfolgt beiderseitig unverbindlich und führt seitens des Verein Polizeiheim Spitzingsee e.V. (nachfolgend "Verein" genannt) nicht zur Leistungserfüllung. Durch die Buchungsanfrage wird bei Verfügbarkeit das/die angefragte(n) Zimmer in der Regel für die Dauer von 7 Wochentagen reserviert. Kommt es in dieser Zeit nicht zu einer verbindlichen Buchung, wird die Reservierung ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung gelöscht.

2. Buchung:

Eine verbindliche Buchung kommt durch Abschicken des Formulars "Buchungsanfrage" auf der homepage des Vereins und durch Bestätigung des Vereins in Form einer E-mail zustande. Anderslautende Absprachen sind mit unserem Berg- und Hüttenwart möglich.

3. Bezahlung:

Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt durch die per e-mail oder sonst vereinbarte Zahlungsart. Die Bankverbindung wird ggf. in der Bunchungsbestätigung mitgeteilt. Die Bezahlung hat bis zum, in der Buchungsbestätigung, angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen. Sollte die Bezahlung nicht bis zum angegebenen Zeitpunk erfolgen, behält sich der Verein vor von der Buchung zurückzutreten. Eine Bezahlung des vollen Reisepreises ist auch nach vorheriger Absprache vor Ort in Bar möglich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort an den Beauftragten des Vereins, in der Regel der Wirt oder Herbergsvater.

4. Reisrücktritt/Stornierung:

Eine kostenlose schriftliche Stornierung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt möglich. Bei schriftlicher Stornierung bis zu 5 Werktage vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Person fällig. Bei schriftlicher Stornierung bis zu 1 Tag vor Reiseantritt werden 80% des Reisepreises fällig. Sollte eine schriftliche Stornierung bis zu 1 Tag vor Reiseantritt nicht erfolgen und/oder das/die Zimmer nicht bezogen werden ist der volle Reisepreis fällig.

5. Vorbuchungsrecht von Vereinsmitgliedern

Vereinsmitgliedern wird, zur Erfüllung des Vereinszweckes, ein Vorbuchungsrecht gewährt. Dieses beträgt nach derzeitigem Stand 3 Kalendermonate. Das Vorbuchungsrecht muss bis 3 Monate vor Reiseantritt geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Vorbuchungsrecht behält sich der Verein vor die vorhandenen Kapazitäten frei zu vergeben. Bei dieser Vergabe ist auch eine Belegung freier Zimmer durch den Vertreter vor Ort (Wirt bzw. Herbergsvater) nach Rücksprache eingeschlossen. Eine freie Vergabe der Kapazitäten ist jedoch frühestens 3 Monate vor dem geplanten Abreisetag möglich. Der Verein behält sich vor Ausnahmen zu genehmigen, wenn sie dem Verein oder dem Vertreter vor Ort zu Vorteil gereichen.



Verein Polizeiheim Spitzingsee e.V.